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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsabteilung des Landgerichts Mosbach.

Ansprechpartner im Haus:
Frau Schindler oder Frau Roos, Zimmer 121,
Tel.: 06261/87-200 oder 87-202.

 

 

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